Mit Urteil vom 14. Februar 2023 (Az.: IX R 3/22) hat der Bundesfinanzhof (BFH) zum ersten Mal zur Ertragsbesteuerung im Fall der Veräußerung von Kryptowährungen entschieden. Konkret geht es um die als Currency Token bezeichneten BTC (Bitcoin), ETH (Ethereum) und XMR (Monero). Dem vorausgegangen sind zu diesem Themenkreis vier finanzgerichtliche Entscheidungen, das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 10. Mai 2022 sowie zahlreiche Beiträge in der steuerrechtlichen Fachliteratur.