Due to popular demand a courtesy translation of the Federal Ministry of Finance’s circular „Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token“ of 10 May 2022, Federal Tax Gazette I p. 668, is hereby provided. Please note the non-binding character of this translation and refer to the circular’s German version for legal guidance on the income tax treatment of virtual currencies and other tokens.
Zu diesem Thema hat das BMF im Rahmen eines Entwurfs für ein erstes Ergänzungsschreiben zum BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 erstmals Stellung bezogen. Privatanleger aufgepasst: Werden Einheiten einer virtuellen Währung oder sonstige Token entweder über die Handelsplattform eines ausländischen Betreibers oder über eine dezentralisierte Handelsplattform (DEX) erworben oder veräußert, sollen sog. Auslandssachverhalte i.S.v. § 90 Abs. 2 AO zu bejahen sein, die für die Steuerpflichtigen eine erweiterte Mitwirkungspflicht in Form der Sachverhaltsermittlung und Beweismittelbeschaffung begründen würden. Zudem soll das Finanzamt nach § 162 Abs. 2 AO zur Schätzung berechtigt sein, wenn […]
Beitrag von Dr. Steffen Kranz, LL.M. in NWB-EV Nr. 7 vom 06.07.2022 Seite 214 Die Finanzverwaltung hat ihre Auffassung betreffend Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token im BMF-Schreiben v. 10.5.2022 offengelegt. Die Einordnung von virtuellen Währungen als andere Wirtschaftsgüter i. S. von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG wird innerhalb der finanzgerichtlichen Urteile und dem BMF-Schreiben einheitlich und eindeutig bejaht. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über den Status quo zur Ertragbesteuerung von virtuellen Währungen, wie er sich auf […]
Spielinterne Leistungen, wie zum Beispiel die Vermietung von virtuellem Land, unterfallen nicht der Umsatzsteuer. Die Veräußerung der für diese Leistung erhaltenen Token kann jedoch zu einer umsatzsteuerrelevanten Leistung führen. Zu diesem Ergebnis kam der 5. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) in seinem Urteil vom 18. November 2021 (Az. V R 38/19), das jüngst veröffentlicht wurde. Der stark verkürzte Sachverhalt, der dem Urteil zugrunde lag: Der Steuerpflichtige (Kläger) erwarb im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit virtuelle Grundstücke über den Second Life Market Place und vermietete diese in den Jahren 2013 bis 2016 innerhalb der […]